UN-Menschenrechtskommission ohne Iran-Resolution
Lage der Bahai im Iran trotz Menschenrechtsdialog der EU weiter verschlechtert
BERLIN, 27.04.2003. Zum ersten Mal seit zwanzig Jahren wurde während der am Freitag beendeten UN-Menschenrechtskommission keine Resolution zu
den Menschenrechtsverletzungen im Iran eingebracht. Damit wurde auch erstmals nicht über die seit 1979 systematischen und staatlich
angeordneten Verfolgungen an den Bahá'í als der größten religiösen Minderheit des Landes debattiert. Bereits im letzten Jahr scheiterte eine
von der Europäischen Union eingebrachte Resolution zum Iran.
“Obgleich der Nationale Geistige Rat der Bahá'í in Deutschland grundsätzlich den nach der gescheiterten Resolution des letzten Jahres
begonnenen Menschenrechtsdialog der Europäischen Union mit dem Iran unterstützt, muss dennoch festgestellt werden, dass dieser Dialog bezüglich
der Bahá'í zu keinerlei Verbesserungen geführt hat,“ sagt der Sprecher der deutschen Bahá'í-Gemeinde, Christopher Sprung. “Im Gegenteil hat
sich die Lage der Bahá'í sogar noch verschlechtert.“
“So haben die willkürlichen, kurzzeitigen Inhaftierungen, die Enteignungen von Eigentum sowie die Verweigerungen von Sozialleistungen an
Bahá'í allein ihrer Religionszugehörigkeit wegen zugenommen. Mitte April befanden sich fünf Baha'i allein wegen ihres Glaubens in iranischen
Gefängnissen“, so Sprung.
Von 1982 bis 2001 verabschiedete die UN-Menschenrechtskommission ohne Unterbrechung jährlich eine Resolution, in der die
Menschenrechtsverletzungen im Iran unter besonderer Berücksichtigung der Lage der Bahá'í verurteilt wurden. Im Jahr 2002 wurde erstmals eine
Mehrheit für die Iran-Resolution verfehlt, und in diesem Jahr ergriff die Europäische Union keine Initiative zur Einbringung einer Resolution,
unter Hinweis auf den begonnenen Menschenrechtsdialog mit der iranischen Regierung.
“Damit hat die Europäische Union der iranischen Regierung die Möglichkeit gegeben, ihren Worten, die Menschenrechtslage im Land verbessern zu
wollen, Taten folgen zu lassen. Die iranische Reaktion hierauf ist nicht ermutigend“, meint Christopher Sprung.
“Wir sind davon überzeugt, dass die internationale Staatengemeinschaft den Iran bei der Verbesserungen der Menschenrechtslage nicht alleine
lassen darf. Wenn die UN-Menschenrechtskommission sich nicht mehr mit der Lage im Iran befasst, wird eine wirkungsvolle Beobachtung der
dortigen Menschenrechtslage verhindert. Dies wäre sehr bedauerlich, sowohl für die Betroffenen einschließlich der Baha'i wie auch für das
Ansehen der internationalen Gemeinschaft„ so Sprung.
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